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AGB

Unsere Firmenphilosophie ist, dass wir immer eine Lösung mit dem Kunden zusammen finden! Und zwar für jedes »Problem«.

Die Basis dafür ist:

  1. Wenn wir, die MONTI Druckveredelung GmbH, kurz MONTI genannt, eine falsche Veredelung aufbringen, dann müssen wir die Chance der Nachbesserung bekommen!
  2. Sollte das dann aufgrund der Veredelung nicht mehr möglich sein, trägt MONTI die Verantwortung.
  3. Sollte der KUNDE das falsche Produkt ohne Prüfung weiterverarbeitet haben und somit MONTI nicht nachbessern können, dann trägt der Kunde die Verantwortung.
  4. Wenn der KUNDE keine schriftliche Bestellung beifügt, und es sollte zu einer falschen Veredelung führen, dann trägt der Kunde die Verantwortung.
  5. Es kommt immer wieder vor, dass Druckprodukte abgelegt, abgescheuert, anderweitig verunreinigt sind, oder auch einen Papierstrich haben (eine scharfkantige feinen Rille in der Papier- /Kartonoberfläche) Es besteht kein Rechtsanspruch des KUNDEN darauf, dass MONTI diese Fehler auffallen, da es nicht die Aufgabe von MONTI ist, das Druckprodukt zu bewerten, sondern es zu veredeln. Die Verantwortung liegt beim Kunden. Wir sind jedoch sehr wachsam und bekommen das in der Regel mit und melden uns dann umgehen, um eine weitere Vorgehensweise zu besprechen. 
  6. Verunreinigungen, Abrieb von Rollen, Bändern etc., die beim Produzieren bei MONTI entstehen, trägt MONTI die Verantwortung.
  7. Durch verschiedene Faktoren bedingt kann es passieren, dass die Veredelung sich ablöst, insbesondere, wenn hohe mechanische Kräfte wie Nuten, Rillen etc. angewendet werden. Auch hier gilt der Punkt 1; Nachbesserung durch MONTI muss gewährleistet sein. Sollte dennoch durch KUNDE oder anderen Dienstleister weiterverarbeitet werden, trägt MONTI die Kosten für Neudruck und Veredelung, in keinem Fall aber für nachfolgende Verarbeitungsschritte.
  8. Digitaldrucke: Veredelungen auf Digitaldrucke sind IMMER kritisch, ganz besonders auf Toner. Hier übernimmt der KUNDE in jedem Fall die Verantwortung.
  9. Die häufigste Ursache aber für das Ablösen einer Veredelung liegt in der Nichteinhaltung der Trocknungszeiten. Sowohl vonseiten des Drucks bis zur Veredelung, als auch von der Veredelung zur Weiterverarbeitung. Wir weisen den KUNDEN hiermit AUSDRÜCKLICH darauf hin, dass wir in diesen Fällen keine Garantie übernehmen können. Die Verantwortung liegt beim Kunden.
  10. Da es beim Versand mit unseren Fahrzeugen auch zu Unfällen oder technische Ausfällen kommen kann, besteht kein Rechtsanspruch auf eine pünktliche Abholung bzw. Auslieferung durch MONTI. Es kann somit auch dazu führen, dass KUNDE selbst den Transport übernimmt. (Hat dann was bei uns gut!), oder MONTI vom Auftrag zurücktritt.
  11. Der KUNDE ist verpflichtet, wenn MONTI Waren bei ihm abholt, die Angabe des Gesamtgewichts wahrheitsgemäß dem Fahrer auf seine Nachfrage mitzuteilen.
  12. Terminzusagen durch MONTI sind grundsätzlich anvisierte Termine. Es besteht jedoch kein rechtsverbindlicher Anspruch auf Einhaltung. Es kann immer zu kurzfristigen Verschiebungen kommen durch, insbesondere Maschinenschaden, Materialschäden, krankheitsbedingte Ausfälle etc.! Sollte dieser mal nicht eingehalten werden können, was außergewöhnlich selten mal vorkommt, dann setzen wir den Kunden unverzüglich in Kenntnis.  Es besteht jedoch IN KEINEM FALL Anspruch auf Kostenübernahme, auch nicht anteilig für zum Beispiel: Konventionalstrafen oder sonstige Strafkosten, Transportkostenerstattung, Neudruckkosten, Lohnausgleichszahlungen etc. Sollte das gewünscht sein, muss das im Vorfeld durch einen Vertrag vereinbart sein.
  13. Wir wickeln unsere Debitoren-Verwaltung und unser Forderungsmanagement über die Crefo Factoring Düsseldorf Neuss GmbH ab. Demzufolge haben wir die Forderungsansprüche an diese Firma abgetreten und verkauft. In Bezug auf die hierbei an die Crefo Factoring Düsseldorf Neuss GmbH übermittelten personenbezogenen Daten verweisen wir ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung unter: https://www.crefo-factoring-dn.de/de/kontakt/impressum.php

  14. Ab 15.03.2020: Aufgrund von Corona können wir nicht mehr sicherstellen, dass der Transport von und zu Ihnen sichergestellt ist. Diese Serviceleistung kann jetzt jederzeit ersatzlos eingestellt werden, auch wenn sich Aufträge bereits in unseren Räumen befinden. Aufträge, die bei uns in der Halle stehen, können jederzeit hier fest stecken, wenn es zur Quarantäne durch die Behörden kommt. MONTI übernimmt in keinem Fall Kosten, die dem Kunden dadurch entstehen. Mit Erteilung eines Auftrags, egal in welcher Form das geschieht, bestätigt der Kunde MONTI die Kostenbefreiung! Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, sollte er den Auftrag anderweitig, also nicht MONTI, erteilen. Im Gegenzug sagt MONTI zu, alle Möglichkeiten, die dann zur Verfügung stehen, auszuschöpfen, um dem Kunden Kosten und Ärger zu ersparen, ohne jedoch einen rechtlichen Anspruch darauf einzuräumen!
  15. Der Punkt 14 ist zur Zeit außer Kraft.